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Vorsorgevollmacht

Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine des Landkreises Alzey-Worms

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Beratung

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine des Landkreises Alzey-Worms und der Stadt Worms bieten regelmäßig jeden dritten Donnerstag im Monat in den Räumen des Pflegestützpunktes Alzey, Schafhäuser Straße 45, Beratungen zu Vorsorgevoll-macht, Patienten- und Betreuungsverfügung an.

Die nächsten Einzelberatungstermine (circa 30 Minuten pro Termin) finden immer am dritten Donnerstag, in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.

Es wird um telefonische Anmeldung beim
AWO Betreuungsverein Alzey-Worms,Telefon 06731 10459 gebeten.

Warum ist Vorsorge wichtig?

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.

Angehörige, Ehepartner und Kinder können natürlich in einem Ernstfall beistehen.

Wenn aber rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen gefordert sind, können weder die Ehepartner oder Lebenspartner und auch nicht die Kinder den Betroffenen gesetzlich vertreten.

Welche Möglichkeiten bietet eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht bietet Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens benennen, um im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Sie bevollmächtigen eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für sich zu erledigen. Damit kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht vermieden werden.

Weitere Möglichkeiten der Vorsorge bieten die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Während der Sprechzeiten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Fragen und Anliegen rund um das Thema Vorsorge anzusprechen. Kostenloses Informationsmaterial und Formulare erhalten Sie dazu in der Sprechstunde sowie bei der Verbandsgemeinde Eich.

Weiteres Informationsmaterial

Informationen zur Vorsorgevollmacht kann auch der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz „Wer hilft mir, wenn…“ und der Broschüre „Betreuungsrecht“ entnommen werden. Beide Broschüren stehen auf den Homepages der Ministerien zum Download bereit.

Auch einzelne Formulare aus der Broschüre können heruntergeladen und direkt im PDF-Format auf Ihrem PC gespeichert werden:

  • Muster einer Vorsorgevollmacht
  • Muster einer Konto-Depotvollmacht
  • Muster einer Betreuungsverfügung
  • Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
  • Antrag auf Eintragung der/des Bevollmächtigten
  • Muster einer Patientenverfügung
  • Notfallkarte / Informationskarte (Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung)

Die Broschüren sind auch kostenlos bei allen Gerichten des Landes Rheinland-Pfalz erhältlich oder können beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angefordert werden.