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Corona - Pandemie

Neue Corona-Teststelle in Alsheim (Gesundheitszentrum - Alsheim)

Ab Fr. 03.12.21 öffnet die neue Corona-Teststelle im Gesundheitszentrum Alsheim (Backhausweg , 67577 Alsheim)

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.  von   08:00 - 20:00 Uhr
Sa.                  08:00 - 18:00 Uhr
So.                  10:00 - 14:00 Uhr

Termine unter: 06249 / 8245 in dringenden Fällen: 0151/54657806

Kostenloser Bürgertest für alle!
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich jederzeit auf Covid19 testen lassen, dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Wichtige Hinweise:

- Pflicht das Tragen einer Mund-Nase-Maske
- Mitnahme Ausweisdokument (original)
- Bitte kommen Sie ohne Begleitperson

Wichtige Infos zur Corona-Pandemie:

1G, 2G, 3G - diese Begriffe müssen Sie kennen

1G
Die 1G-Regel existiert gesetzlich in Deutschland noch nicht und wird individuell und noch selten für den Zutritt zu Veranstaltungen vorgeschrieben. Sie kann zwei Bedeutungen haben. 1. Zutritt hat nur, wer einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegt – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft. 2. Zutritt hat nur, wer vollständig geimpft ist.

2G
Zutritt hat nur, wer vollständig geimpft oder genesen oder vollständig geimpft nach Genesung ist. Ein Test ist nicht notwendig. Man muss seinen Status aber mit dem gelben Impfpass oder digital über den QR-Code in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App belegen und sich zusätzlich ausweisen können.

2G plus
Wie 2G, aber die Geimpften und Genesenen benötigen zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).

2G plus in Rheinland-Pfalz
Hier hat 2G plus bislang noch eine weitere Bedeutung: Zutritt haben dann Menschen, die vollständig geimpft oder genesen sind, plus, je nach Warnstufe und Örtlichkeit, zusätzlich nur eine bestimmte Anzahl an ungeimpften Menschen, die einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Beispiel Innengastronomie: In Warnstufe 1 sind es 25, in Warnstufe 2 nur noch fünf Personen. Ab Warnstufe 3 gibt es kein 2G plus mehr.

3G
Wie 2G, Zutritt haben außerdem Ungeimpfte, die einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

3G plus
Wie 2G, Zutritt haben außerdem Ungeimpfte, die einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen.

Gültig ab 22.11.2021:

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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus gibt es auch auf den nachstehend aufgeführten Seiten:

Robert Koch Institut


der Seite des Landes Rheinland-Pfalz:

Informationen Corona Verordnung


oder der Seite der Kreisverwaltung Alzey-Worms:


Kreisverwaltung Alzey-Worms