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Dorferneuerung

Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz - Zuschuss für private Bauvorhaben

Um eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes zu unterstützen, fördert das Land Rheinland-Pfalz private Dorferneuerungsmaßnahmen mit 35 % der der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, bis zu einem Maximalbetrag von 30.000€.
Voraussetzung ist ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde, in der die zukünftige Dorfentwicklung anschaulich und praxisnah dargestellt wird. Die Konzepte sollen regelmäßig fortgeschrieben werden, um aktuelle Bedarfe und Herausforderungen der Gemeinden aufzugreifen und das Dorf als eigenständigen Wohn- und Arbeitsraum zu erhalten und weiterzuentwickeln.
In der Verbandsgemeinde Eich verfügen die Gemeinden Alsheim und Mettenheim über ein solches Dorferneuerungskonzept. Darauf aufbauend besteht weiterhin die Möglichkeit für private Eigentümer von orts- oder landschaftlich prägenden Gebäuden in den Genuss eines Zuschuss zu ihrer Baumaßnahme zu erhalten.
Um grob einschätzen zu können, ob das individuelle Vorhaben einer Förderung zugängig ist, sollten sich Interessierte die folgenden Fragen stellen:

  • Liegt mein Anwesen im historischen Ortskern der Gemeinde?



  • Betragen die Aufwendungen mindestens 7.669 Euro?



  • Dient die Maßnahme nicht nur der Verschönerung oder dem normalen Bauunterhalt?


Werden alle Fragen mit „ja“ beantwortet, stehen die Chancen gut eine Förderung zu erhalten, sofern noch nicht mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde.
Als konkrete Beispiele können z. B. bauliche Maßnahmen zur Erneuerung älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen genannt werden. Auch Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe können einer Förderung zugänglich sein.
Hierzu zählen nicht nur Sanierungsmaßnahmen an der Außenhaut des Gebäudes, sondern auch bestimmte Maßnahmen im Innern, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bausubstanz oder zur Anpassung an heutige Wohnansprüche erforderlich sind. Ebenfalls gefördert wird z. B. die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen z. B. durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder die Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur.
Der gesamte Katalog möglicher Maßnahmen ergibt sich aus der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, der VV-Dorf. Bei Rückfragen können sich Interessierte an die zuständigen Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung und an die Dorferneuerungsbeauftragten bei der Kreisverwaltung wenden. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Antragsunterlagen, sowie die Verwaltungsvorschrift „Förderung im Ländlichen Raum“ (VV-Dorf).

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Kreisverwaltung Alzey-Worms