Terminvereinbarung
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch sowie elektronisch erreichbar. Persönliche Vorsprachen in der Verwaltung sind nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Telefon 06246/69-0 oder E-Mail poststelle@vg-eich.de
Bitte nutzen Sie -wenn möglich- Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote unter www.vg-eich.de.
Dienstleistungen im Bürgerbüro und Standesamt
Alle Dienstleistungen im Standesamt und im Einwohnermeldeamt werden bei persönlicher Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Hohl (Standesamt, Tel. 06246/6925) bzw. Frau Kester oder Frau Riedel (Meldeamt, Tel. 06246/6924 o. 6929).
Die Gewerbemeldungen können neben der persönlichen Vorsprache auch weiterhin online oder schriftlich durchgeführt werden. Hierzu kann das entsprechende Formular auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Bitte übermitteln Sie dieses ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises per E-Mail oder per Post.
Seit dem 01.01.2024 sind keine Kinderreisepässe mehr möglich!
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Neuausstellungen, Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind ab dem 01. Januar 2024 allerdings nicht mehr möglich. Alternativ können „reguläre“ Personalausweise oder Reisepässe auch für Kinder ausgestellt werden. Im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass nimmt die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen eine längere Zeit in Anspruch. Deshalb ist eine rechtzeitige Beantragung vor der Reise künftig besonders wichtig.
Verkehrspolizeiliche Anordnung in der Ortsgemeinde Gimbsheim
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es aufgrund von Tiefbaumaßnahmen (Breitbandausbau) in der gesamten Ortslage in der Ortsgemeinde Gimbsheim in der Zeit von 01.10.2024 bis 20.12.2024 zu Verkehrsbeschränkungen kommen kann. Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Eich, -Fachbereich II- Bürgerdienste-
Erreichbarkeit des Kommunalen Vollzugsdienstes
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der kommunale Vollzugsdienst regelmäßig in unseren Ortsgemeinden unterwegs. Die Erreichbarkeit unter der Tel.-Nr. 06246/69-0 ist aktuell auf die Dienstzeiten zwischen 8.30 – 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr beschränkt. Auch außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen derzeit der kommunale Vollzugsdienst unter der Hotline 06246/6950 Mo. – Fr. bis 21.00 Uhr und samstags von 8.30 – 21.00 Uhr für Meldungen zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten geben Sie die Meldungen bitte unter Tel. 06241/8520 an die Polizei in Worms.