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Fischereischein

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Fischereischeine werden im Fachbereich Bürgerdienste ausgestellt bzw. verlängert. Die Fischereischeine können für 1 Jahr bzw. für 5 Jahre ausgestellt werden. Jugendfischereischeine können grundsätzlich nur für 1 Jahr ausgestellt werden und müssen jedes Jahr verlängert werden. Ab 16 Jahre ist eine Fischereiprüfung erforderlich.

Mitzubringen sind:
• Personalausweis oder Reisepass
• Fischereiprüfungsurkunde (bei Erstbeantragung)
• 2 Passbilder (bei Neuausstellung)

Gebühren
• Jahresfischereischein 12,00 €
• 5-Jahresfischereischein 41,00 €
• Jugendfischereischein 5,60 €
• Ersatz bei Verlust 2,60 €