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Maßnahmen in der Verbandsgemeinde Eich

Verwaltung – nur noch mit Terminvereinbarung
Aufgrund der aktuellen Pandemielage bittet die Verbandsgemeindeverwaltung Eich alle Bü-gerinnen und Bürger bei ihrem Besuch in der Verwaltung um Beachtung nachfolgender Regelungen:

1. Die Verbandsgemeindeverwaltung ist weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen und telefonisch sowie elektronisch erreichbar. Bitte suchen Sie die Verwaltung nur in dringend notwendigen Angelegenheiten und nur nach Anmeldung auf. Persönliche Vorsprachen in der Verwaltung sind

nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung

möglich (Telefon 06246/69-0 oder E-Mail poststelle@vg-eich).

Bitte nutzen Sie -wenn möglich- Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote unter www.vg-eich.de.

2. Dienstleistungen im Bürgerbüro und Standesamt

Im Standesamt werden alle Dienstleistungen, die eine Beurkundung nach sich ziehen, weiterhin bei Vorsprache nach Terminvereinbarung im Rathaus bearbeitet. Andere Leistungen (z.B. Kirchenaustritte) können von den Bürgerinnen und Bürgern per E-Mail (poststelle@vg-eich) oder schriftlich beantragt werden. In diesen Fällen bitten wir, unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, unter der der/die Antragsteller/-in tagsüber erreichbar ist.

Im Einwohnermeldeamt werden nur noch Anträge auf Personalausweise/Reisepässe und Führerscheine nach Terminvereinbarung bearbeitet. Andere Dienstleistungen wie An-, Ab- oder Ummeldungen, Erteilung eines Führungszeugnisses oder Gewerbe-zentralauszuges usw. bitten wir per E-Mail oder mittels der auf unserer Homepage vorhandenen Vordrucke zu beantragen. Auch in diesen Fällen sollte für evtl. Rückfragen unbedingt eine Telefonnummer angegeben werden, unter der der/die Antragsteller/-in tagsüber erreichbar ist.

Die Gewerbemeldungen bitten wir ebenfalls zukünftig online oder schriftlich durchzuführen. Hierzu kann das entsprechende Formular auf unserer Homepage herunterge-laden werden. Bitte übermitteln Sie dieses ausgefüllt mit einer Kopie des Personal-ausweises per E-Mail oder per Post.

3. Besucher werden nur unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen eingelassen. Während der Anwesenheit im Verwaltungsgebäude ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Beim Eintritt in das Verwaltungsgebäude ist ein Formular zur Kontaktverfolgung von jedem Besucher vollständig auszufüllen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktverfolgung nach der Corona-BekämpfungsVO erhoben. Nach Ablauf von 4 Wochen werden die erhobenen Daten vernichtet.

4. Wir bitten Sie, bei einem persönlichen Termin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich am Treppenaufgang befindlichen Desinfektionsspender Ihre Hände zu desinfizieren. Ebenso sind die Gäste-Toiletten mit Desinfektionsspendern ausgestattet. Bitte nutzen Sie diese Desinfektionsmöglichkeiten zu Ihrem und unserem Schutz. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Verwaltungsgebäude ist Pflicht. Im Rahmen von Sitzungen und Besprechungen kann bei fest zugewiesenen Plätzen auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung am Platz verzichtet werden.

5. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) wird der Zutritt zur Verwaltung nicht gestattet.

Sprechstunden in den Ortsgemeinden
Die Sprechstunden in den Ortsgemeinden Alsheim, Eich, Gimbsheim, Hamm am Rhein und Mettenheim finden bis auf weiteres nicht statt. Bei unaufschiebbaren Fragen oder Angelegenheiten, wenden Sie sich telefonisch an die jeweilige Gemeindeverwaltung oder den Ortsbürgermeister.

Die Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt Ortsgemeinden.
Alsheim, Robert Kolig Tel. 06249 4090
Eich, Bernd Hermann Tel. 06246 276
Gimbsheim, Matthias Klös Tel. 06249 5568
Hamm am Rhein, Frank Ritterspach Tel. 06246 839
Mettenheim, Wilfried Eichner Tel. 06242 50 790 25

Bürgerbus / Altrhein-Express
Bis auf Weiteres wird der Fahrservice eingestellt und der Bürgerbus nicht mehr zur Verfügung stehen.

Trauungen
Es gilt für alle Anwesenden mit Ausnahme der Eheschließenden die Maskenpflicht. An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sowie weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen teilnehmen:

Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und

2. Personen eines weiteren Hausstands.

Private Hochzeitsfeiern sind grundsätzlich untersagt.

Bestattungen
An Ansammlungen von Personen anlässlich Bestattungen dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen:
1. die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen.
2. Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweitenGrad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
3. Personen eines weiteren Hausstands.

Darüber hinaus gelten die Personenbegrenzung und die Maskenpflicht.

Sporthallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und andere öffentliche Gebäude
Alle Sporthallen in der Verbandsgemeinde Eich sowie die Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser und öffentlichen Gebäude der Ortsgemeinden bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Dies gilt für öffentliche Nutzungen, private Anmietungen, Dauernutzer und Vereine.

Für Vereine ist bis auf Weiteres kein Übungs- und Spielbetrieb möglich. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen! Sofern die Übungsleiter selbst über Schlüssel für die Gebäude verfügen, so wird ihnen die Nutzung dieser Schlüssel bis auf Weiteres untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden die überlassenen Schlüssel eingezogen.

Alters- und Ehejubiläen
Mit Rücksicht auf die Gesundheit der Jubilare verzichten der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die Ortsbürgermeister zunächst bis auf weiteres auf einen persönlichen Besuch bei Alters- und Ehejubiläen.

Rats- und Ausschusssitzungen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Schutzmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus finden bis auf weiteres keine Gremiensitzungen im Rahmen von Präsenzsitzungen statt. Hier erfolgt im Einzelfall eine Abwägung, ob wichtige Angelegenheiten und Beschlussfassungen ohne Nachteil für die Gemeinde verschiebbar sind. Ggfls. werden im Einzelfall die Möglichkeiten der Gemeindeordnung (Video-oder Telefonkonferenz bzw. Umlaufverfahren) in Anspruch genommen.

Wir bitten Sie die aktuellen Beschränkungen dringend zu beachten.

Tragen Sie mit Ihrer Verhaltensweise zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei und bleiben Sie gesund.