Aufgrund der aktuellen Pandemielage bittet die Verbandsgemeindeverwaltung Eich alle Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Besuch in der Verwaltung um Beachtung nachfolgender Regelungen:
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung ist weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen und telefonisch sowie elektronisch erreichbar. Bitte suchen Sie die Verwaltung nur in drin-gend notwendigen Angelegenheiten und nur nach Anmeldung auf. Persönliche Vorspra-chen in der Verwaltung sind nur
mit einer vorherigen Terminvereinbarung
möglich (Telefon 06246/69-0 oder E-Mail poststelle@vg-eich).
Bitte nutzen Sie -wenn möglich- Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote unter www.vg-eich.de.
2. Dienstleistungen im Bürgerbüro und Standesamt
Im Standesamt werden alle Dienstleistungen, die eine Beurkundung nach sich ziehen, weiterhin bei Vorsprache nach Terminvereinbarung im Rathaus bearbeitet. Andere Leistungen (z.B. Kirchenaustritte) können von den Bürgerinnen und Bürgern per E-Mail (poststelle@vg-eich) oder schriftlich beantragt werden. In diesen Fällen bitten wir, unbedingt eine Telefonnummer anzugeben, unter der der/die Antragsteller/-in tagsüber erreichbar ist.
Im Einwohnermeldeamt werden nur noch Anträge auf Personalausweise/Reisepässe und Führerscheine (nur die Anträge für die Führerscheinneulinge, der Umtausch der alten Führerscheine ist weiterhin nur in Alzey bei der Führerscheinabteilung möglich) ist nach Terminvereinbarung bearbeitet. Andere Dienstleistungen wie An-, Ab- oder Ummeldungen, Erteilung eines Führungszeugnisses oder Gewerbezentralauszuges usw. bitten wir per E-Mail oder mittels der auf unserer Homepage vorhandenen Vordrucke zu bean-tragen. Auch in diesen Fällen sollte für evtl. Rückfragen unbedingt eine Telefonnummer ange-geben werden, unter der der/die Antragsteller/-in tagsüber erreichbar ist.
Die Gewerbemeldungen bitten wir ebenfalls zukünftig online oder schriftlich durchzuführen. Hierzu kann das entsprechende Formular auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Bitte übermitteln Sie dieses ausgefüllt mit einer Kopie des Personalausweises per E-Mail oder per Post.
3. Besucher werden nur unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen eingelassen. Wäh-rend der Anwesenheit im Verwaltungsgebäude ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Beim Eintritt in das Verwal-tungsgebäude ist ein Formular zur Kontaktverfolgung von jedem Besucher vollständig auszu-füllen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktverfolgung nach der Corona-BekämpfungsVO erhoben. Nach Ablauf von 4 Wochen werden die erhobenen Daten vernichtet.
4. Wir bitten Sie, bei einem persönlichen Termin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich am Treppenaufgang befindlichen Desinfektionsspender Ihre Hände zu desinfizieren. Ebenso sind die Gäste-Toiletten mit Desinfektionsspendern ausgestattet. Bitte nutzen Sie diese Desinfektionsmöglichkeiten zu Ihrem und unserem Schutz. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Verwaltungsgebäude ist Pflicht. Im Rahmen von Sitzungen und Be-sprechungen kann bei fest zugewiesenen Plätzen auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung am Platz verzichtet werden.
5. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) wird der Zutritt zur Verwaltung nicht gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe. Tragen Sie mit Ihrer Verhaltensweise zur Bewältigung der Corona-Pandemie bei und bleiben Sie gesund.
Unsere Verbandsgemeinde Eich hat wegen der aktuellen Ereignisse rund um das
Corona-Virus Informationen für Sie eingestellt.
Diese betreffen
alle Bereiche des öffentlichen Lebens u.a.
Sie finden diese im rechten Teil unserer Startseite.
Die Hotline für Fragen rund um das Corona-Virus ist von
Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr
Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr
Samstag und Sonntag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr erreichbar.
Hotline 0800 575 8100
Erreichbarkeit des Kommunalen Vollzugsdienstes
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der kommunale Vollzugsdienst regelmäßig in unseren Ortsgemeinden unterwegs. Die Erreichbarkeit unter der Tel.-Nr. 06246/69-0 ist aktuell auf die Dienstzeiten zwischen 8.30 – 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr beschränkt. Auch außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen derzeit der kommunale Vollzugsdienst unter der Hotline 06246/6926 Mo. – Fr. bis 21.00 Uhr und samstags von 8.30 – 21.00 Uhr für Meldungen zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten geben Sie die Meldungen bitte unter Tel. 06241/8520 an die Polizei in Worms.