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Straßensperrungen

Ihr Wohnort

Bei bestimmten Anlässen wird es notwendig sein, die öffentlichen Straßen für einen anderen als den eigentlich vorgesehenen Zweck zu nutzen.

So könnte es etwa vorkommen, dass Sie bauen und vorübergehend etwas Baumaterial auf der Straße lagern müssen – oder Sie müssen einen Container aufstellen. Denkbar ist auch, dass Sie Ihr Haus renovieren oder verputzen lassen wollen, welches direkt an der Straße oder dem Gehweg steht, und dafür ein Gerüst stellen müssen, welches sich somit im öffentlichen Verkehrsraum befinden würde.

Möglich ist auch, dass Sie mit Nachbarn ein Straßenfest veranstalten und dafür ein Zelt auf der Straße aufstellen wollen.

In allen diesen Fällen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO, die Sie bei uns erhalten.

Die Genehmigung sollte spätestens 14 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme der Straße beantragt werden.