FISCHEREISCHEIN
In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Landesfischereigesetz.
Nur mit einem Fischereischein Rheinland-Pfalz dürfen Sie in unserem Bundesland angeln gehen. Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie die Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben. Zuständig für die Fischerprüfungen ist der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Prüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen. Dazu müssen Sie zum Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Eich (EG, Zimmer 4) gehen, das für die Ausgabe zuständig ist.
Fischerei Erlaubnisschein (Angelkarten) Altrheinsee
20,00 Euro für Eicher Bürger
15,00 Euro Gastgebühr für einmaliges Angeln im Beisein eines Eicher Bürgers. Diese Angelkarten können bei der Ortsgemeinde Eich erworben werden. Tel 06246-276, E-Mail: og-eich@t-online.de
Fischerei Erlaubnisscheine (Angelkarte) Eicher See und Rhein
Fischereierlaubnisscheine für den Eicher See sind beifolgenden Verkaufsstellen in Eich erhältlich:
HAMMER Angelladen in Eich, Hauptstraße 55, 67575 Eich, Tel. 06246 904605
Öffnungszeiten: Montag 8-12:30 Uhr und 16-20 Uhr, Dienstag 16-20 Uhr, Donnerstag 16-20 Uhr, Freitag 13-20 Uhr, Samstag 8-16 Uhr
Sportgeschäft VOLLTREFFER, Hauptstraße 17, 67575 Eich, Tel.06246 8589040
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 13 Uhr und von 15-18 Uhr, Samstag 10 bis 14 Uhr.
Angelsport ENGERT, Petrus-Dorn-Straße 28a,67547 Worms, Tel. 06241 593036
Öffnungszeiten: Dienstag-Freitag 9 bis 12:30 und 14-18 Uhr, Samstag 9-14 Uhr