Entgeltsätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Jahr 2018
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. Dezember 2017 gemäß den Bestimmungenen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und des § 1 Abs. 3 der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung für das Wochenendhausgebiet „Eicher See“ folgende Entgeltsätze für das Veranlagungsjahr 2018 im Bereich der Abwasserbeseitigung beschlossen:
I. Laufende Entgelte
1. Schmutzwasser Kanalbenutzungsgebühr je m³ 2,85 €
2. Grundgebühr
a) für die ersten 2 Wohneinheiten 71,20 €
b) für jede weitere Wohneinheit 35,60 €
c) für Nichthaushalte 17,80 €
3. Grundgebühr – Weinbau je angefangene 500 m²
selbstbewirtschafteter Weinbergsfläche
a) für Teilnehmer am Bringsystem 1,15 €
b) für Nichtteilnehmer am Bringsystem 4,60 €
4. Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser je m² zulässiger Abflussfläche 0,53 €
5. Kostenerstattung der Ortsgemeinden
Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag je m² 0,70 €
6. Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Einwohner 17,90 €
7. Fäkalabfuhr je m³ 17,64 €
II. Laufende Entgelte für das Sonderabrechnungsgebiet “Wochenendhausgebiet Eicher See“
1. Schmutzwasser Kanalbenutzungsgebühr je m³ 5,58 €
2. Grundgebühr
a) für die ersten 2 Wohneinheiten 141,20 €
b) für jede weitere Wohneinheit 70,60 €
c) für Nichthaushalte 35,30 €
Die Entgeltssätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
67575 Eich, 05. Dezember 2017
Verbandsgemeindewerk Eich