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Historische Ortskerne

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Straßenschäden

Ihr Wohnort

Schäden im Straßen- oder Gehwegbereich können der Verbandsgemeinde gemeldet werden.

Bitte geben Sie Ort, Straße und die Hausnummer in deren Höhe sich der Schaden befindet bei der Meldung an. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit uns auch per E-Mail ein Foto der Schadstelle zu übermitteln.

Für die Beseitigung der Schäden sind die Straßenbaulastträger zuständig. Dies sind bei Land- und Kreisstraßen der Landesbetrieb Mobilität im Auftrag des Landes bzw. Kreises und bei Gemeindestraßen die jeweilige Ortsgemeinde.