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Historische Ortskerne

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Wahlen

Ihr Wohnort

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Hinweise zum Wahlverfahren werden im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich unter öffentlichen Bekanntmachungen vor jeder Wahl veröffentlicht.

Auskünfte erhalten Sie jederzeit im Wahlamt der Verbandsgemeinde Eich.

Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Eich. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen. Näheres entnehmen Sie bitte von der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen vor jeder Wahl zugestellt wird.