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Historische Ortskerne

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Haushaltswirtschaft

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Die Beschaffung und Bewirtschaftung von Einnahmen, die Leistung und der Nachweis von Ausgaben sowie die Verwaltung des Vermögens und der Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden nennt man „öffentliche Finanzwirtschaft“. Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Prinzipien wird sie nicht vom Gewinnstreben, sondern lediglich vom Grundsatz der Ausgabendeckung beherrscht. Es sollen grundsätzlich nicht mehr Einnahmen erhoben werden, als zur Deckung der Ausgaben benötigt werden.

Die Haushaltswirtschaft umfasst die Aufstellung des Haushaltsplanes, die mehrjährige Finanzplanung, die Ausführung des Haushaltsplanes und die Rechnungslegung.

Der Haushaltsplan ist eine nach Aufgabenbereichen gegliederte Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr) veranschlagten Ausgaben und der zu ihrer Deckung vorgesehenen Einnahmen. Der von der Verwaltung aufzustellende und vom Gemeinderat zu beratende Haushaltsplan wird erst durch die vom Gemeinderat zu beschließende Haushaltssatzung verbindlich. In der Haushaltssatzung werden nur die Endsummen – getrennt nach Einnahmen und Ausgaben – des Haushaltsplanes festgesetzt. Mit Rechtsgültigkeit der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er entfaltet keine unmittelbare Außenwirkung. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Die Haushaltssatzung tritt unabhängig vom Tag ihrer Beschlussfassung kraft gesetzlicher Bestimmung immer zum 01. Januar des betreffenden Jahres in Kraft. Sie enthält auch die für das jeweilige Jahr geltenden Steuer-/Abgabensätze, soweit diese nicht in einer speziellen Satzung enthalten sind (Hinweis: Informationen hierzu finden Sie unter „Steuer-/Abgabenverwaltung“). Nachdem die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft hat, wird diese im Amtsblatt der Verbandsgemeinde öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auch auf die Offenlage des Haushaltsplanes hingewiesen. Während der Dauer der Offenlage haben Sie die Möglichkeit, Einblick in den Haushaltsplan zu nehmen und sich ein aktuelles Bild über die Haushaltswirtschaft der Gemeinde zu verschaffen.

Die Bearbeitung der Haushaltsangelegenheiten der verbandsangehörigen Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde ist wie folgt verteilt:

Herr Jörg Ziegler: Verbandsgemeinde Eich

Herr Christian Siegmund: Ortsgemeinden Alsheim, Gimbsheim & Mettenheim

Frau Silvia Schärer: Ortsgemeinden Eich & Hamm am Rhein