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Historische Ortskerne

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Beglaubigungen

Ihr Wohnort

Es werden amtliche Beglaubigungen von Urkunden und öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften durchgeführt.

Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt wird. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Bei einer öffentlichen Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift beglaubigt, nicht jedoch das gesamte Dokument. Ist in einer Angelegenheit nicht nur die Unterschrift, sondern das gesamte Dokument zu beglaubigen, ist hierfür ausschließlich der Notar zuständig.

Achtung:
Beglaubigte Abschriften von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können nur beim ausstellenden Standesamt ausgestellt werden.

Mitzubringen sind:
• 1. Originalurkunde
• 2. Kopien für Beglaubigungen
Gebühr: Öffentliche Beglaubigung 15,00 €
Gebühr: Amtliche Beglaubigung 2,50 €