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Historische Ortskerne

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Sterbefall

Ihr Wohnort

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

An wen muss ich mich wenden?

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Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Zur Beurkundung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Leichenschauschein des Arztes, der den Tod festgestellt hat
  2. schriftliche Anzeige bei Eintritt des Todes in der Wohnung bzw. Alten- und Pflegeheimes oder im Standesamtsbezirk mündliche Anzeige unter Vorlage des Personalausweises des Anzeigenden
  3. eine Geburtsurkunde (falls der/die Verstorbene nie verheiratet war)
  4. eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister (früher Familienbuch) oder eine Eheurkunde oder das Familienstammbuch (falls der/die Verstorbene verheiratet war)
  5. eine Sterbeurkunde des Ehegatten (falls der/die Verstorbene verwitwet war)
  6. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde mit eingetragener Scheidung (falls der/die Verstorbene geschieden war)
  7. Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  8. den Pass (zur Feststellung der Staatsangehörigkeit)

Was sollte ich noch wissen?

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Im Normalfall wird die Anzeige des Sterbefalles vom beauftragten Bestattungsunternehmen durchgeführt. Die Anzeige kann aber auch durch Angehörige erfolgen.

Rechtsgrundlage

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§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)