Seiteninhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

Umlegung Eich "Ibersheimer Straße"

Kein Ergebnis gefunden.

Anleinpflicht für Hunde / Hundekot

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Eich Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen, außerhalb sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn andere Personen sich nähern.

Darüber hinaus ist es nach dem Landesjagdgesetz (LJagdG) untersagt, Hunde unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen.

In den kalten Wintermonaten stellt dies eine erhöhte Gefahr für den Tiernachwuchs dar, da diese ohne die Elterntiere aufgrund Futtermangels nicht überleben können.

Hundehalter sollten daher beachten, dass sich Hunde grundsätzlich nur frei bewegen dürfen, wenn sie sich innerhalb des Einwirkungsbereich ihres Hundeführers befinden, das heißt der Hund muss sicher auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und zu Ihnen kommen und er darf beim Freilauf keine Wildtiere aufspüren oder ihnen nachstellen, denn dadurch würde er wildern.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Jagdausübungsberechtigte gem. § 33 Landesjagdgesetz befugt ist, Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb des Einwirkungsbereich ihres Hundeführers angetroffen werden, zu töten.

Des Weiteren bitten wir die Hundehalter, die Hinterlassenschaften des Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeinde Eich
-Ordnungsamt-

Zweitwohnungssteuer

 Das Steueramt informiert!

Zweitwohnungssteuerbescheide sind Dauerbescheide. Das bedeutet, dass der letzte postalisch zugestellte Bescheid solange gültig ist, bis ein neuer, aufgrund von Änderungen, ergeht (z. B. Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Änderung der Ausstattung).
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Fälligkeitstermine:

Zweitwohnungssteuer 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Um Mahngebühren zu vermeiden besteht die Möglichkeit uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, damit die Beträge zu der jeweiligen Fälligkeit abgebucht werden können.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates finden sie auch auf unserer Homepage unter www.vg-eich.de/Verwaltung-Politik/Bürgerservice/Formulare-Downloadbereich/SEPA-Lastschriftmandat.