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Bürgerservice

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Schankerlaubnis

Ihr Wohnort

Wenn Sie bei einem Hof-, Vereins- oder Volksfest Getränke und/oder Speisen gegen Entgeld ausschenken möchten, benötigen Sie unbedingt eine Schankerlaubnis.

Die Schankerlaubnis sollten Sie spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung beantragen. Sie erhalten zu der Schankerlaubnis Merkblätter, die eine Reihe von Auflagen beinhalten. Die Einhaltung dieser Auflagen wird stichprobenartig von der Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung Alzey-Worms überwacht.