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Bürgerservice

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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt die Verbandsgemeindekasse dem Steuerpflichtigen, dass er seinen Steuerverpflichtungen im Verbandsgemeindegebiet nachgekommen ist. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes (z.B. Maklererlaubnis, Gaststättenerlaubnis). Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dem Steuerpflichtigen selbst, Dritten nur mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.