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Bezuschussung des Eigenanteils einer Gebäudeenergieberatung

Die privaten Haushalte benötigen gut ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland. Der größte Anteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten fällt für die Raumwärme, also Heizen, an.Im Durchschnittverwenden sie mehr als zwei Drittel ihres Endenergieverbrauchs, um Räume zu heizen.

Eine professionelle Gebäudeenergieberatung zeigt Haus- und Wohnungseigentümer auf, mit welchen Maßnahmensie den Energieverbrauch ihres Gebäudes verringern können. Wer die empfohlenen Maßnahmen umsetzt, spart Geld, Energie, mindert die CO2-Emissionen und steigert zudem den Wert seines Gebäudes; der Wohnkomfort und die Sicherheit werden erhöht.

Damit die Bürger*innen der VG Eich Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW) in Anspruch nehmen können, ist eine Energieberatung zwingend notwendig. Gefördert werden die Leistungen in der Regel nur, wenn ein Berater in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet ist.

Durch die Förderung der VG Eich in Höhe von 100,00Euro je Gebäude soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen und zusätzlich die Selbstbeteiligung der Beratungskosten reduziert werden.

Zuschuss beantragen - so geht's:

  • Dokument "Förderprogramm 2023" durchlesen
  • Angebot bzw. Kostenvoranschlag eines gelisteten Energieberaters einholen
  • Ausgefüllten Förderantrag inkl. Kostenvoranschlag oder Angebot und einer Kopie des Personalausweises an klimaschutz@vg-eich.de senden
  • Sind die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt, so erhalten sie ein Bewilligungsschreiben per Mail
  • Bestellung des Energieberaters durch den Antragssteller
  • Nach erfolgter Energieberatung ihres Eigenheims – Einreichung des Auszahlungsantrags per Mail inkl.:
    • Ggf. Zahlungsnachweis (nach Bestellung des Energieberaters bspw. ein Kontoauszug)
    • Schlussrechnung