Batteriespeicher
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss zur Förderung für 2024 bereits ausgeschöpft ist!
Durch einen Batteriespeicher steht Hausbesitzern der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger. Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers zur Eigennutzung. Förderfähige Batteriespeicher müssen mindestens 3 kWh Speicherkapazität aufweisen. Auch das Upgrade eines bereits vorhandenen Speichers um weitere min. 3kWh ist förderfähig.
Zuschuss einmalig: 3-6 kWh: 150 €/kWh, ab 7 kWh: 1.000 € pauschal
Zuschuss beantragen - so geht's:
- Dokument "Förderprogramm 2024" durchlesen
- Angebot bzw. Kostenvoranschlag eines Anbieters einholen
- ausgefüllten Förderantrag inkl. Kostenvoranschlag oder Angebot und einer Kopie des Personalausweises an klimaschutz@vg-eich.de senden
- Sind die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt, so erhalten sie ein Bewilligungsschreiben per Mail
- Bestellung der Anlage/Leistung durch den Antragssteller
- Nach erfolgter Ausführung – Einreichung des Auszahlungsantrags per Mail inkl.:
- Ggf. Zahlungsnachweis
- Schlussrechnung
- Fotos
Das Kontingent, welches aufgrund der hohen Nachfrage außerplanmäßig bereits weiter aufgestockt wurde, ist ausgeschöpft. Wir bitten aktuell, keine weiteren Förderanträge zu stellen und freuen uns, dass die bereits bewilligten Speicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.