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Wandladestation

Als Wandladestation oder Wallbox wird eine Ladestation für Elektroautos bezeichnet, die für die Befestigung an einer Wand oder Säule vorgesehen ist.

Gefördert werden der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag) oder zumindest teilweise aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) stammen beziehungsweise die Stromerzeugungsanlage muss eine Mindestnennleistung aufweisen. Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.

Zuschuss einmalig: 200 EUR

Zuschuss beantragen - so geht's:

  • Dokument "Förderprogramm 2024" durchlesen
  • Angebot bzw. Kostenvoranschlag eines Anbieters einholen
  • ausgefüllten Förderantrag inkl. Kostenvoranschlag oder Angebot und einer Kopie des Personalausweises an klimaschutz@vg-eich.de senden
  • Sind die eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt, so erhalten sie ein Bewilligungsschreiben per Mail
  • Bestellung der Anlage/Leistung durch den Antragssteller
  • Nach erfolgter Ausführung – Einreichung des Auszahlungsantrags per Mail inkl.:
    • Ggf. Zahlungsnachweis
    • Schlussrechnung
    • Fotos